Zurück zu Aktuelles
FlowOffice
FlowOffice Branchen-Report

Die KI-Adoption in Rechtsabteilungen

Zwischen Experimentierphase und strategischem Einsatz

Bericht Nr. 215. März 2026Lesezeit 6 Min.
Zielgruppe: Kanzleien, Rechtsabteilungen
Alle Zahlen in diesem Report basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere der Wolters Kluwer ELTA Benchmarkstudie 2025, dem Anwaltsblatt und dem Fachportal legal-tech.de.

Zusammenfassung

Die aktuelle Benchmarkstudie von Wolters Kluwer und der European Legal Tech Association zeigt einen klaren Wandel. 56 Prozent der Rechtsabteilungen setzen bereits generative KI ein, 41 Prozent nutzen Software für das Management des Vertragslebenszyklus. Gleichzeitig stagnieren andere Abteilungen ohne Digitalstrategie oder Budget. Dieser Report analysiert die wachsende Kluft zwischen den digitalen Vorreitern und den Nachzüglern und zeigt, worauf Kanzleien bei der Tool-Auswahl achten sollten.

Die Benchmarkstudie 2025 auf einen Blick

Wolters Kluwer Legal Software und die European Legal Tech Association haben am 12. Juni 2025 die Ergebnisse ihrer dritten jährlichen Benchmarkstudie zur Digitalisierung der Rechtsabteilung veröffentlicht. Befragt wurden zwischen März und April 2025 über 700 Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aus Europa und den USA. 21 Prozent der Teilnehmenden kamen aus Deutschland.

Die zentralen Kennzahlen 2025

Die Studie dokumentiert einen weiter zunehmenden digitalen Reifegrad der juristischen Arbeit.

56 %setzen generative KI ein
41 %nutzen CLM-Software
mit eigenem Legal-Tech-Budget
10 %juristische Aufgaben ausgelagert

41 Prozent der Rechtsabteilungen nutzen inzwischen Software für das Management des Vertragslebenszyklus. 56 Prozent der juristischen Teams setzen generative KI ein. Zwei Drittel der Rechtsabteilungen verfügen über ein eigenes Budget für Legal-Tech-Lösungen. 10 Prozent der juristischen Aufgaben werden ausgelagert, entweder an Anwaltskanzleien oder an alternative Rechtsdienstleister.

Die wachsende Budget-Kluft

Rechtsabteilungen mit Tech-Budget > 50.000 €

8 %2023
11 %2024
16 %2025

Besonders aufschlussreich ist die Entwicklung der Technologiebudgets über die letzten drei Jahre. 2023 hatten 8 Prozent der Rechtsabteilungen ein Technologiebudget von mehr als 50.000 Euro. 2024 waren es 11 Prozent, 2025 bereits 16 Prozent. Gleichzeitig berichten laut Studie 34 Prozent der Befragten, über kein spezifisches Budget für digitale Transformation zu verfügen.

34 %der Rechtsabteilungen ohne Budget für digitale Transformation

Die Wolters Kluwer-Analyse kommentiert dazu, dass sich eine wachsende Kluft zeige. Während fortschrittliche Abteilungen ihre Investitionen ausweiten, verharren andere auf dem bisherigen Stand.

Drei Hürden für die Adoption von KI

Obwohl die Adoption voranschreitet, bleiben drei strukturelle Hürden für viele Kanzleien bestehen. Sie erklären, warum auch technikaffine Partner oft zögern, KI-Tools fest in den Kanzleialltag zu integrieren.

Hürde 1: Halluzinationen und Haftungsrisiko

Ein bekanntes US-Beispiel illustriert die Problematik. Ein Anwalt reichte eine Klageerwiderung ein, die auf Gerichtsurteilen basierte, die das KI-System ChatGPT erfunden hatte. Weder der zuständige Richter noch die Gegenseite konnten die zitierten Urteile finden. Der Anwalt wurde zu einer Strafzahlung verurteilt.

Die technische Antwort auf dieses Problem heißt Retrieval-Augmented Generation, kurz RAG. Das KI-Modell greift bei jeder Anfrage auf eine geprüfte Datenbank juristischer Dokumente zu und nutzt daraus extrahierte Informationen als Grundlage, statt frei zu formulieren.

Hürde 2: DSGVO und Anwaltsgeheimnis

Viele weit verbreitete KI-Tools verarbeiten Daten über US-Cloud-Infrastruktur. Das wirft für Kanzleien mehrere rechtliche Fragen auf.

  • DSGVO-Konformität: Mandantendaten werden gegebenenfalls in Drittländer übertragen
  • Anwaltsgeheimnis nach § 203 StGB: bei Verletzung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • US CLOUD Act: US-Behörden können grundsätzlich auf Daten US-amerikanischer Anbieter zugreifen, unabhängig vom Serverstandort

Diese Kombination erklärt, warum viele Kanzlei-Partner mit generischen KI-Tools zurückhaltend sind, auch wenn diese inhaltlich überzeugend wirken.

Hürde 3: Fehlende fachspezifische Präzision

Generische KI-Tools unterscheiden nicht zuverlässig zwischen § 123 BGB, der die Anfechtung wegen Täuschung regelt, und § 123 StGB, der den Hausfriedensbruch betrifft. Sie kennen die Unterschiede zwischen Widerspruchs-, Klage- und Verjährungsfristen oft nicht präzise. Auch Fachanwaltsbezeichnungen und berufsrechtliche Standards sind nicht immer korrekt abgebildet.

Das Resultat: Die Antworten klingen fachlich, sind aber für den Kanzleialltag oft zu ungenau. Die Prüfung jeder einzelnen Ausgabe durch eine Fachkraft frisst den Produktivitätsvorteil zum Teil wieder auf.

Was Kanzleien vor der Tool-Wahl prüfen sollten

Aus den identifizierten Hürden ergeben sich sechs konkrete Prüfkriterien, die eine Kanzlei bei der Auswahl eines KI-Tools berücksichtigen sollte.

HostingLäuft der Dienst ausschließlich auf deutschen oder europäischen Servern?
DatenverarbeitungWerden Mandantendaten an Dritte weitergegeben oder zum Training verwendet?
HalluzinationsschutzNutzt das Tool RAG oder andere Maßnahmen gegen erfundene Inhalte?
FachtiefeKennt das Tool juristische Fachsprache, Paragrafen-Referenzen und Fristarten?
PreistransparenzSind die Kosten öffentlich einsehbar oder nur auf Anfrage?
BerufsrechtssicherheitBestätigt der Anbieter DSGVO-Konformität und Einhaltung der Anwaltspflichten?

Marktübersicht KI-Tools für Kanzleien

Das Fachportal legal-tech.de hat im März 2026 eine Marktübersicht veröffentlicht. Zu den aktuell am Markt verfügbaren fachspezifischen KI-Tools für Kanzleien gehören:

Beck-NoxtuajurisWolters Kluwer OnlineLibra.aiBEAMON AI (BRYTER)Justin LegalJUPUSJUNEJURA KI Assistent (RA-MICRO)

Die Preismodelle sind laut legal-tech.de sehr unterschiedlich. Manche Anbieter arbeiten mit Abo-Modellen, andere nutzungsabhängig oder mit Kanzlei-Lizenz. Oft sind die Preise nicht öffentlich kommuniziert.

FlowOffice im Kontext

FlowOffice erfüllt die sechs Prüfkriterien.

  • Hosting ausschließlich in Deutschland
  • Mandantendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht zum Training verwendet
  • Retrieval-Augmented Generation als Standard, alle Aussagen nachprüfbar
  • Juristische Fachsprache mit Paragrafen-Referenzen in FlowText implementiert
  • Preise transparent und öffentlich einsehbar: Team-Plan 99 €/Monat, On-Premise Starter 249 €/Monat
  • DSGVO-konform und EU AI Act-konform

Die Sicherheit wurde mit OWASP ZAP geprüft, bei 63 Tests wurde keine einzige kritische Schwachstelle gefunden.

Quellen

  1. 1.Wolters Kluwer Legal Software: Benchmarkstudie 2025, Digitalisierung der Rechtsabteilung, dritte jährliche Ausgabe. Umfrage durchgeführt von März bis April 2025 unter über 700 Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen in Europa und den USA, davon 21 Prozent aus Deutschland. Veröffentlicht am 12. Juni 2025. Verfügbar unter: wolterskluwer.com/de-de/know/legisway-benchmark-for-legal-departments
  2. 2.Wolters Kluwer Pressemitteilung: Benchmarkstudie 2025: Digitalisierung der Rechtsabteilung, Hürth, 12. Juni 2025. Verfügbar unter: presseportal.de/pm/81429/6054000
  3. 3.European Legal Tech Association (ELTA): Dachorganisation für Legal-Tech-Professionals in Europa mit Sitz in Berlin. Website: elta.org
  4. 4.Anwaltsblatt (Quarch/Ortloff): Perspektiven von KI in Anwaltskanzleien, Tagung des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, 14. November 2024. Verfügbar unter: anwaltsblatt.anwaltverein.de
  5. 5.legal-tech.de: 12 KI-Tools für Kanzleien 2026, Überblick, Kategorien und Anbieter, März 2026. Verfügbar unter: legal-tech.de/zwoelf-ki-tools-fuer-kanzleien
  6. 6.Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Übersicht berufsrechtlicher Regelungen zur Nutzung externer IT-Dienstleister, fortlaufend aktualisiert. Website: brak.de

FlowOffice Branchen-Reports · www.flowoffice.org/aktuelles

Nächster Report: 15. April 2026

Die Digitalisierung der Verwaltung